Willkommen auf der Homepage unserer allgemeinmedizinischen Gemeinschaftspraxis im Kölner Süden am Kölnberg, mit einer Filialpraxis an der Brühler Landstrasse. Unsere Praxen werden geleitet durch Dr. M. Kliem, Dr. A. Pesch und A. Plucinski. Wir freuen uns auf Sie und unterstützen Sie gerne bei Fragen zu unseren Leistungen.
Gerne können Sie Ihre Termin -und Rezeptwünsche
telefonisch durchgeben. Rezeptwünsche können auch per Email an: rezept.hm@gmail.com gesendet werden. Diese können 24h später abgeholt werden. Für diesen Service benötigen wir Ihre Gesundheitskarte für das laufende Quartal!
Unsere Öffnungszeiten:
Praxis An der Fuhr 1:
Montag – Freitag: | 08:00 – 11:30 Uhr |
Montag / Dienstag / Donnerstag: | 15:00 – 18:00 Uhr |
Blutabnahme ohne Termine täglich | 08:00 – 09:00 Uhr |
Praxis Brühler Landstrasse 431: (reine Terminsprechstunden!!!)
Montag – Freitag: | 08:00 – 11:30 Uhr |
Montag / Dienstag / Donnerstag: | 15:00 – 18:00 Uhr |
* booster Impfungen *
Liebe Patienten*innen und Bewohner*innen aus Meschenich, Rondorf und Umgebung.
Zur Zeit stehen unsere Telefone nicht still. Wir impfen dienstags und donnerstags nach Terminvereinarung. Die 3. Impfung erfolgt ca. 6 Monaten nach Erhalt der 2. Impfung. Als Booster Impfstoff wird MRNA Impfstoff bei uns eingesetzt. Wer mit Johnson und Johnson geimpft wurde, sollte sich schon nach 4 Wochen ein weiteres Mal mit einem MRNA Vaccacine impfen lassen.
Bitte laden Sie sich den notwendigen Amnanesebogen sowie die Impfeinwilligung und den Aufklärungsbogen für die MRNA Impfungen hier herunter. Bringen sie diese ausgefüllt - zusammen mit Ihrer Versicherungskarte und Ihren Impfausweis (wenn vorhanden) - mit.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Bitte bedenken Sie - auch unser Team gibt alles in diesen schwierigen Zeiten und arbeitet am Limit! Seien Sie geduldig und freundlich. Wir geben unser Bestes!
Dankeschön sagt ihr Praxisteam der Hausärzte Meschenich
WICHTIGE INFOS ZU COVID-19: HILFE FÜR PATIENTEN UND ÄRZTE
Ab sofort können Patienten mit leichter Erkrankung der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxis aufsuchen. Darauf haben sich die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt.
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege leiden und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächste für vier Wochen.
Auch die KV Nordrhein hält Sie weiter auf dem Laufenden. Unter www.coronavirus.nrw finden Sie aktuelle Informationen und wichtige Links zum Umgang mit COVID-10-Verdachtsfällen